Gasanlagenprüfung

GWP ist nun teil der Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO

An unserer GTÜ Kfz-Prüfstelle in Schönaich führen wir bei gasbetriebenen Fahrzeugen die wiederkehrende Gasanlagenprüfung (GWP) im Rahmen der Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO durch. Diese darf zum Zeitpunkt der fälligen Hauptuntersuchung höchstens zwölf Monate alt sein.

Gasprüfung an Wohnwagen und Wohnmobilen.

Ebenfalls führen wir an unserer Kfz Prüfstelle in Schönaich Prüfungen von Flüssiggasanlagen in bewohnbaren Freizeitfahrzeugen Wohnmobile und Wohnwagen nach DIN EN 1949 und DVGW G 607 durchführen.