DAT Bafa Gutachten

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BAFA Prämie der Umweltbonus für E-Autos und Hybride

Wie bekomme ich die BAFA-Förderung? Ab September 2023 waren für den Umweltbonus nur noch für Privatpersonen antragsberechtigt. Inwiefern die Förderung auch auf gemeinnützige Organisationen und Kleingewerbetreibende ausgeweitet werden kann, wird derzeit noch geprüft. Um eine Förderung zu erhalten, muss das Elektrofahrzeug auf die Person zugelassen sein, die den Antrag stellt.

Nicht antragsberechtigt sind der Bund, die Länder und deren Einrichtungen und Kommunen sowie Automobilhersteller, die sich an der Finanzierung des Umweltbonus beteiligen.

Um den Umweltbonus zu erhalten, muss das Auto einer der folgenden Kategorien angehören:

  • komplett batteriebetriebene Autos (Elektroautos)
  • Autos mit Brennstoffzelle

Zusätzlich gibt es folgende Beschränkungen (ab 1.1.2023)

  • Das Fahrzeug darf nicht mehr als 50 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen.
  • Der Netto-Listenpreis des Fahrzeugs darf 65.000 Euro nicht überschreiten.

Weitere Voraussetzungen für die BAFA-Prämie

  • Die aktuellen Fördersätze gelten ausschließlich für Fahrzeuge, die nach dem 03. Juni 2020 zugelassen wurden.
  • Das Fahrzeug muss vor der Antragstellung erworben und auf die den Antrag stellende Person zugelassen worden sein.

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Wir erstellen gerne für Sie  an unserer Kfz-Prüfstelle in Schönaich das vom „Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle“ geförderte und akzeptierte DAT-Gutachten nach den BAFA-Richtlinien. 

BAFA-Urkunde für gebrauchte E-Autos von uns als DAT-Expert-Partner.