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Als Geschädigter haben Sie die freie Wahl des Sachverständigen!

Im Falle eines Haftpflichtschadens können Sie als Geschädigter den Sachverständigen selbst auswählen.

Übersteigt der Schaden die Bagatellschadensgrenze übernimmt die gegnerische Haftpflichtversicherung die entstandenen Gutachterkosten.

 

Fachgerechte Gutachten nach Herstellervorgaben

Wir erstellen für Sie ein Gutachten und berechnen den Unfallschaden nach Herstellervorgaben.

Zudem berechnen wir den Wiederbeschaffungswert (Wert des Fahrzeuges vor dem Schaden) und den Restwert des Fahrzeuges.

Alle relevanten Fahrzeugdaten werden nachvollziehbar dokumentiert.

Wir besichtigen Ihr Fahrzeug bei Ihnen zuhause, in der Werkstatt oder beim Abschleppdienst.

Unsere Unfallgutachten erstellen wir für PKW, LKW und KRAD.