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In der Vergangenheit unterschied man zwischen einem „technischen“ und einem „wirtschaftlichen Totalschaden“. Durch die Modernisierung und verbessertem know-how und Techniken ist ein „technischer Totalschaden“ heute eher selten. Heutzutage könnte fast jeder Schaden repariert werden und instandgesetzt werden.

Wirtschaftlicher Totalschaden

Ein „wirtschaftlicher Totalschaden“ liegt dann vor wenn die Reparaturkosten höher sind als der Wiederbeschaffungswert.

Ausnahme! 130% Regelung

Das Fahrzeug kann repariert werden, wenn die Reparaturkosten weniger als 30% über dem Wiederbeschaffungswert liegen. Dies gilt aber nur dann, wenn keine Absicht besteht das Fahrzeug in den nächsten 6 Monaten zu verkaufen.

Die 130% Regelung wird nur bei der Reparatur in einer Fachwerkstatt angewendet.

Weitere Informationen zum Thema Totalschaden erhalten Sie bei unseren Sachverständigen vor Ort.