Die Sicherungsabtretung ermöglicht dem Gutachter die Kosten des erstellten Schadensgutachtens zum Nachweis Ihrer Schadensersatzansprüche direkt der gegnerischen Versicherung in Rechnung zu stellen.
Gleichzeitig dient die Sicherungsabtretung als Auftrag für den KFZ-Gutachter.
Das Honorar für ein Gutachten richtet sich nach der Schadenshöhe.
Die Kosten für das erstellte Gutachten bei einem Schaden durch Fremdverschulden werden von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen.
Bei Haftungsteilung wird das Gutachten entsprechend der Haftungsquote erstattet.