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Die Ermittlung der Schadenhöhe spielt bei Schadenansprüchen eine besondere Rolle.

Der durch ein Gutachten ermittelte Sachwert ist ausschlaggebend für den Schadenersatz. Nicht selten passieren dem Unkundigen gravierende Fehler.

 

Wir begutachten Schäden aus folgenden Bereichen:

  • Kraftfahrzeuge (PKW, KRAD, LKW, Omnibusse, Sonderfahrzeuge)
  • Motorräder
  • Oldtimer
  • Aggregatschäden (Motoren, Getriebe usw.)
  • Maschinenschäden (allgemein)

  • Baumaschinen
  • Forstmaschinen
  • Hydraulikanlagen
  • Schäden an Waschanlagen

 

Wer erstattet die Kosten für das Pkw Gutachten eines Sachverständigen?

Die Kosten für das erstellte Gutachten bei einem Schaden durch Fremdverschulden werden von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen.

Bei Haftungsteilung wird das Gutachten entsprechend der Haftungsquote erstattet.