PKW

Hauptuntersuchung (HU)

Hauptuntersuchung

Ist an Ihrem Fahrzeug die Hauptuntersuchung fällig? An unserer GTÜ KFZ-Prüfstelle in Schönaich helfen wir Ihnen gerne weiter! Wir führen an Pkw, Lkw, Motorrad, Wohnmobil und Wohnwagen sowie Anhänger die Haupt­untersuchung (HU) nach § 29 StVZO inklusive Abgas­untersuchung (AU) für Ihr Fahrzeug durch. Die HU-Plakette gibt’s dann direkt bei uns an unserer GTÜ KFZ Prüfstelle in Schönaich. 

Wussten Sie, dass die HU in Deutschland schon seit dem 01.12.1951 Pflicht für alle Kraft­fahrzeuge ist? Dadurch soll sicher­gestellt werden, dass kein verkehrs­untaugliches oder nicht vorschrifts­gemäßes Kraft­fahrzeug am Straßen­verkehr teilnimmt. Die HU sorgt also für mehr Sicher­heit auf Deutschlands Straßen.

Ihr Fahrzeug ist bei uns in guten Händen. Lassen Sie Ihr Hauptuntersuchung einfach und unkompliziert bei uns an unserer GTÜ KFZ-Prüfstelle Schönaich bei Böblingen durchführen.

Ihr Zeitersparnis ist unser Antrieb, wir finden einen für Sie passenden Termin, so ist ihr Fahrzeug schnell wieder im Einsatz.

Fristen für die Hauptuntersuchung

Die Hauptuntersuchung ist alle 24 Monate (zwei Jahre) erforderlich. Bei Pkw nach der ersten Kfz-Zulassung ist die Hauptuntersuchung erst nach 36 Monaten (drei Jahren) fällig.

Gut zu wissen: Für Elektro- und Hybridfahrzeuge gelten die gleichen Fristen.

Seit dem 01.07.2012 wird die Hauptuntersuchung bundesweit nicht mehr zurückdatiert, wenn die HU-Frist zur Vorführung überzogen wurde. Daher erhalten diese Fahrzeuge – auch bei überzogener HU – die volle Plakettenlaufzeit (Pkw und Motorräder z. B. 24 Monate).

HU-Plakette abgelaufen?

Was passiert, wenn Sie eine abgelaufene HU-Plakette haben? Bei Überziehen der Frist zur Hauptuntersuchung um mehr als zwei Monate muss eine vertiefte Hauptuntersuchung durchgeführt werden, die mit zusätzlichen Kosten verbunden ist. Der Aufschlag beträgt 20 %.

Es ist außerdem eine Ordnungswidrigkeit, wenn der auf der Plakette angezeigte Monat verstrichen ist. Wird das bei einer Verkehrskontrolle entdeckt, kann ein Verwarnungsgeld fällig werden, wenn die Frist um mehr als zwei Monate überschritten ist.

Bei Pkw oder Motorrad gilt:

  • Zwei bis vier Monate: 15 Euro
  • Vier bis acht Monate: 25 Euro
  • Mehr als acht Monate: 60 Euro und 1 Punkt in Flensburg