Oldtimerbegutachtung gem.
§ 23 StVZO (H-Kennzeichen)
Oldtimerbegutachtung gem. § 23 StVZO (H-Kennzeichen)
Unsere Prüfingenieure sind als Partner der GTÜ berechtigt, Oldtimerbegutachtungen gemäß § 23 StVZO zur Erlangung einer H-Zulassung oder eines roten 07´er-Kennzeichens durchzuführen. Bei positiver Begutachtung erhält der Halter finanzielle Vorteile durch verminderte Unterhaltskosten bei Nutzung eines 07´er-Kennzeichens oder des H-Kennzeichens (pauschale Kfz-Steuer).
Die Oldtimerbegutachtung umfasst eine Untersuchung im Umfang einer Hauptuntersuchung (gem. § 29 STVZO) sowie die sachverständige Begutachtung des Pflege-/Erhaltungszustands des Gesamtfahrzeugs und der Originalität seiner Hauptbaugruppen.
Zu den relevanten Hauptbaugruppen eines Oldtimers zählen Aufbau/Karosserie, Rahmen/Fahrwerk, Motor/Antrieb, Bremsanlage, Lenkung, Räder/Reifen, elektrische Anlage und der Fahrzeuginnenraum.
Unsere Prüfingenieure sind dabei in hoheitlichem Auftrag tätig und arbeiten im Namen und für Rechnung der GTÜ. Sie setzen die in § 23 StVZO und der dazu geltenden Richtlinie vorgeschriebenen Bestimmungen um und dienen damit der Verkehrssicherheit.
Wenn Sie Fragen zu Ihrem „Oldtimer“ haben, wenden Sie sich einfach direkt an uns. Wir helfen Ihnen in allen Punkten gerne weiter.