BOKraft-Prüfung für Taxi und Bus
BOKraft (Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr)
Wir untersuchen an unserer GTÜ KFZ-Prüfstelle Schönaich bei Böblingen auch Fahrzeuge zur Personenbeförderung wie Taxi, Mietwagen oder Kraftomnibus (KOM) nach den Bestimmungen der BOKraft (Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr).
Kraftfahrzeuge, die zur Personenbeförderung genutzt werden, unterliegen einer besonderen Prüfpflicht.
Für diese hat der Gesetzgeber die Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) erlassen.
Die BOKraft ist für Unternehmen verpflichtend, die Fahrgäste mit Kraftfahrzeugen oder Kraftomnibussen befördern,
soweit Sie den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetztes unterliegen. (§ 1, Abs. 1 BOKraft).
Resultierend aus dieser Verordnung ist für Taxi, Mietwagen und Kraftomnibuss, welche Personen entgeltlich oder geschäftsmäßig befördern,
eine jährliche Hauptuntersuchung sowie eine Untersuchung nach § 41 BOKraft durchzuführen.
Die GTÜ KFZ-Prüfstelle in Schönaich bietet §41 BO-Kraft Untersuchung für Taxi und Mietwagen
Besondere Punkte bei der Prüfung nach § 41 BOKraft:
- Deklaration des Unternehmers und der Ordnungsnummer
- Vorschriftsmäßige Werbeanbringungen an Taxi und Mietwagen
- Vollständigkeit und Status von Feuerlöschern und Verbandskästen in Kraftomnibussen
- Türanlagenprüfung bei Kraftomnibussen – End- und Schließstellungskontrolle
- Ordnungsgemäße Kennzeichnung von Notausstiegen und Vollständigkeit von Nothämmern bei Kraftomnibussen
Lassen Sie Ihre Hauptuntersuchung an Ihrem Taxi, Mietwagen oder Ihrem Kraftomnibus einfach und unkompliziert bei uns an unserer GTÜ KFZ-Prüfstelle Schönaich bei Böblingen durchführen. Ihr Zeitersparnis ist unser Antrieb, wir finden einen für Sie passenden Termin.
Prüfungsstress ?Nicht bei uns. Vom Ausfüllen der Papiere über die Prüfung bis hin zum Anbringen der Plakette – wir übernehmen das für Sie!