Änderungsabnahmen
Änderungsabnahmen
Teilegutachten für Änderungsabnahme
Bei Fahrzeuganbauten, -Umbauten und -Änderungen begutachten unsere Prüfingenieure die Fahrzeuge und dokumentieren die Veränderungen nach § 19 (3) StVZO in einer Änderungsabnahmebescheinigung, die wir Ihnen vor Ort an unserer GTÜ KFZ-Prüfstelle in Schönaich ausstellen. Dazu gehören etwa die Umrüstung auf andere Räder oder Reifen, der Anbau einer Anhängezugvorrichtung sowie Veränderungen am Fahrwerk (z.B. Tieferlegung).
Sonderräder, Spoiler, Tieferlegungen, Leistungssteigerungen?
Unsere Prüfingenieure begutachten unter Berücksichtigung der passenden Prüfzeugnisse die technischen Änderungen an Ihrem Fahrzeug und bereiten auch die „Eintragung“ in die Papiere durch die Zulassungsstelle vor.
Papiere (nicht) vergessen!?
Bringen Sie zur Änderungsabnahme bitte Ihren Fahrzeugschein/die Zulassungsbescheinigung Teil I und das Teilegutachten oder die Genehmigung nach EU-Recht, die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE), die Bauartgenehmigung bzw. die Herstellerbescheinigung mit.
Falls Sie das passende Teilegutachten/Teilegenehmigung nicht mehr greifbar haben: kein Problem! Die GTÜ-Zentrale in Stuttgart hat Zugriff auf umfangreiche Datenbanken, in denen nahezu alle Bauartgenehmigungen, Teilegutachten und allgemeine Betriebserlaubnisse hinterlegt sind.
Sprechen Sie uns an! Denn Unser Fokus ist und bleibt, Sie schnell und unkompliziert wieder mobil zu halten.
Rufen Sie uns am Besten gleich an. Wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich.