Hauptuntersuchung Waldenbuch Abgasuntersuchung in Schönaich bei Böblingen
Ist an Ihrem Fahrzeug die Hauptuntersuchung Waldenbuch fällig? Wir helfen Ihnen gerne weiter!
An unserer modernen GTÜ KFZ-Prüfstelle in Schönaich führen wir an Pkw, Lkw, Motorrad, Wohnmobil und Wohnwagen sowie an Anhänger die Hauptuntersuchung (HU) nach § 29 StVZO inklusive Abgasuntersuchung (AU) für Ihr Fahrzeug durch. Die HU-Plakette gibt’s dann direkt bei uns.
Wenn es um die Hauptuntersuchung (HU) für Fahrzeuge geht, ist es häufig üblich, von der Notwendigkeit „bei mir steht wieder der TÜV an“ zu sprechen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass der TÜV nicht die einzige zugelassene Stelle für die Hauptuntersuchung (HU) ist.
Ihr Fahrzeug ist bei uns in guten Händen. Lassen Sie Ihr Hauptuntersuchung einfach und unkompliziert bei uns an unserer GTÜ KFZ-Prüfstelle Schönaich bei Böblingen durchführen.
Ihr Zeitersparnis ist unser Antrieb, wir finden einen für Sie passenden Termin, so ist ihr Fahrzeug schnell wieder im Einsatz.
Die IBK Stuttgart GmbH ist Vertragspartner der GTÜ mbH und führt in Namen und auf Rechnung der GTÜ amtliche Hauptuntersuchung gemäß § 29 StVZO inkl. Abgasuntersuchung für Sie durch.
Weitere Themen Hauptuntersuchung Waldenbuch
GTÜ-Tipp Hauptuntersuchung Waldenbuch
Um sicherzugehen, dass Sie die Hauptuntersuchung schon beim ersten Versuch bestehen, können Sie unsere HU-Checkliste Punkt für Punkt durchgehen. Wenn Sie alle Fragen mit Ja beantworten können, macht auch Ihr Fahrzeug bei der Hauptuntersuchung eine gute Figur. Sollten Sie sich unsicher sein, können Sie sich vorab an Ihre GTÜ-Prüfstelle oder an die Fachwerkstatt Ihres Vertrauens wenden.
Wir erinnern Sie an den Termin zur Hauptuntersuchung
Damit Sie die Frist nicht verpassen, empfehlen wir Ihnen den kostenlosen GTÜ-Erinnerungsservice. Melden Sie sich an und wir erinnern Sie gerne an Ihre nächste Untersuchung. Im Anschluss können Sie direkt einen Termin bei uns an der GTÜ KFZ-Prüfstelle in Schönaich vereinbaren.
Sollte die Prüfingenieurin bzw. der Prüfingenieur an Ihrem Fahrzeug Abweichungen und Mängel feststellen, dann werden diese auf der Vorderseite des HU-Berichts dokumentiert.
Folgende Befunde werden unterschieden:
- Ohne festgestellte Mängel
- Hinweise
- Geringer Mangel
- Erheblicher Mangel
- Gefährlicher Mangel
- Verkehrsunsicher
Sollte Ihr Fahrzeug die Hauptuntersuchung nicht bestanden haben und keine Prüfplakette erhalten, dann beträgt die Frist für die Nachuntersuchung einen Monat. Innerhalb dieser Zeit müssen Sie Ihr Fahrzeug erneut bei einer Untersuchungsstelle vorführen und alle Mängel beseitigt haben. Lassen Sie diesen Monat verstreichen, dann muss eine neue HU gemacht werden, inklusive der vollen Kosten für eine HU. Die Kosten für die Nachuntersuchung sind dagegen deutlich geringer.
Sie dürfen innerhalb dieses Monats auch mehrmals kommen, wenn Sie mehrere Mängel beheben müssen. Es ist aber sinnvoller, erst alle Mängel zu beheben und dann zur Nachprüfung zu erscheinen, sonst zahlen Sie jedes Mal für die erneute Nachprüfung.
Sollten Sie die Nachprüfung nicht wahrnehmen, müssen Sie sich im Klaren darüber sein, dass bei einer Polizeikontrolle das Überziehen der Frist mit einem Bußgeld geahndet werden kann.
Die Farbe der Plakette wechselt jedes Jahr und gibt ebenfalls Aufschluss über das Jahr der Fälligkeit. Insgesamt gibt es sechs verschiedene Farben: Braun, Rosa, Grün, Orange, Blau und Gelb. Ihre Abfolge wiederholt sich nach sechs Jahren.
2024 2025 2026 2027 2028 2029
Kennzeichnung der Zahlen auf der HU-Plakette mit Pfeilen für Monat und Jahr
Die Prüfplakette, die auf dem hinteren Kennzeichen angebracht ist, zeigt Ihnen, wann Sie das nächste Mal zur Hauptuntersuchung müssen. Darauf zu sehen ist der Monat und das Jahr, in dem die nächste HU erforderlich ist: Oben auf der 12-Uhr-Position steht der Monat, in der Mitte das Jahr der nächsten HU.
Was passiert, wenn Sie eine abgelaufene HU-Plakette haben? Bei Überziehen der Frist zur Hauptuntersuchung um mehr als zwei Monate muss eine vertiefte Hauptuntersuchung durchgeführt werden, die mit zusätzlichen Kosten verbunden ist. Der Aufschlag beträgt 20 %.
Es ist außerdem eine Ordnungswidrigkeit, wenn der auf der Plakette angezeigte Monat verstrichen ist. Wird das bei einer Verkehrskontrolle entdeckt, kann ein Verwarnungsgeld fällig werden, wenn die Frist um mehr als zwei Monate überschritten ist.
Bei Pkw und Motorrädern gilt:
- Zwei bis vier Monate: 15 Euro
- Vier bis acht Monate: 25 Euro
- Mehr als acht Monate: 60 Euro und 1 Punkt in Flensburg
Fristen für die Hauptuntersuchung
Die Hauptuntersuchung ist alle 24 Monate (zwei Jahre) erforderlich. Bei Pkw nach der ersten Kfz-Zulassung ist die Hauptuntersuchung erst nach 36 Monaten (drei Jahren) fällig. Gut zu wissen: Für Elektro- und Hybridfahrzeuge gelten die gleichen Fristen.
Seit dem 01.07.2012 wird die Hauptuntersuchung bundesweit nicht mehr zurückdatiert, wenn die HU-Frist zur Vorführung überzogen wurde. Daher erhalten diese Fahrzeuge – auch bei überzogener HU – die volle Plakettenlaufzeit (Pkw und Motorräder z. B. 24 Monate).